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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
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Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Verarbeitungsunternehmen
Kindergarten Ochsenhausen
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HERZLICH WILLKOMMEN

in den Städtischen Kindergärten

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Betreuung & Beiträge

Hauptbereich

Betreuungsangebote

Wir bieten Betreuungsmodelle zum 30, 35 und 40 Stundensatz an. Innerhalb des angemeldeten Betreuungsstundensatzes haben Eltern flexible Bring- und Abholzeiten.

30 Stundensatz

  • Montag bis Freitag: ab 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • 2 Nachmittage: ab 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitagnachmittag geschlossen
     
  • Montag bis Freitag: ab 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: ab 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitagnachmittag geschlossen
     
  • Montag bis Freitag: ab 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr

35 Stundensatz

  • 2 mal Ganztagesbetreuung von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • 2 mal Halbtagesbetreuung von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Freitags von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
     
  • Montag bis Freitag: ab 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

40 Stundensatz

  • Montag bis Donnerstag Ganztagesbetreuung von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitags von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Grundsätze für die Aufnahme von Kindern in die städtischen Kindergärten Ochsenhausen und Mittelbuch

Die Aufnahme von Kindern in die städtischen Kindergärten Ochsenhausen und Mittelbuch erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

1.  Wohnsitz und Aufnahme auswärtiger Kinder

1.1 Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Ochsenhausen haben, werden bevorzugt aufgenommen. Die Aufnahme von Kindern aus anderen Gemeinden erfolgt nach Maßgabe der freien Plätze. Aus auswärtigen Gemeinden sind vorzugsweise Kinder aufzunehmen, deren Eltern in Ochsenhausen arbeiten oder die einen familiären oder sonstigen Bezug zu Ochsenhausen haben.

1.2 Kinder aus Ochsenhausen haben bevorzugt den im jeweiligen Teilort vorhandenen Kindergarten zu besuchen. Dies gilt nicht, sofern dort das entsprechende Angebot (z.B. Krippenplätze) nicht vorhanden ist.

2.  Alter des Kindes

Kinder werden in der Reihenfolge ihrer Geburt aufgenommen, also ältere vor jüngeren Kindern.

3.  Bleiberecht

Es ist anzustreben, dass ein Kind auf Wunsch sein ganzes Kindergartenleben in der gleichen Einrichtung verbringen kann. Bei Einrichtungen mit Kleinkindbetreuung und der Betreuung von Kindern über 3 Jahren erhalten Krippenkinder beim Übergang in die Ü3-Betreuung ein Bleiberecht in der gleichen Einrichtung.

4.  Nachrangige Kriterien

Weitere Kriterien wie die Aufnahme von Geschwisterkindern, die Berufstätigkeit eines oder beider Elternteile oder die Alleinerziehung von Kindern finden nachrangig Anwendung.

5.  Aufnahmestichtag

5.1  Für die Aufnahme für das kommende Kindergartenjahr wird jeweils ein zentraler Aufnahmestichtag zu Jahresbeginn festgelegt, zu dem die Anmeldungen vorzunehmen sind. Dabei werden nur Anmeldungen für das jeweils folgende Kindergartenjahr angenommen. Weitergehende Vormerkungen und Wartelisten werden grundsätzlich nicht entgegengenommen und geführt.

5.2  Die Festlegung des Aufnahmestichtags ist mit den örtlichen kirchlichen Kindergartenträgern abzustimmen. Anschließend sind die Anmeldungen unter den Kindergärten intern abzugleichen, um Doppelanmeldungen und damit die Blockade von Plätzen auszuschließen. Mit der Anmeldung geben die Eltern ihr Einverständnis zu diesem Abgleich und befreien die Einrichtung bzw. den Träger insoweit vom Datenschutz.

6.  Verweis auf andere Kindergärten

Wenn ein Kind zum gewünschten Zeitpunkt keinen Platz in der gewünschten Einrichtung erhält, ist es vorrangig auf die anderen örtlichen Kindergärten zu verweisen, in denen noch Plätze frei sind. Dort finden für die Aufnahme ebenfalls die vorstehenden Grundsätze Anwendung.

7.  Nachrücken während des Kindergartenjahres

Sofern in der Einrichtung Plätze frei sind, können Kinder abweichend von Ziff. 5 während des laufenden Kindergartenjahres angemeldet und aufgenommen werden. Dabei finden ebenfalls die Ziff. 1 bis 4 Anwendung.

8.  Härtefälle und Ausnahmeregelungen

Die Stadt behält es sich als Kindergartenträger vor, bei Vorliegen eines Härtefalls im Einzelfall Ausnahmeregelungen zu treffen und Kinder abweichend von den vorstehenden Grundsätzen aufzunehmen. Dies gilt insbesondere bei einer Kindeswohlgefährdung oder beim Vorliegen einer sozialen Notlage.

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